#Beratungsförderung

Bund, Länder und das Arbeitsministerium unterstützen Unternehmer durch eine Anteilsfinanzierung der Unternehmensberatung in Form eines verlorenen Zuschusses.

WICHTIG: Mit der Beratung darf erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden.

Auszug aus den Beratungsrichtlinien des Bundes

Fördersätze:
80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 80% Region Lüneburg, Region Trier sonst 50 %,
Unternehmensart Bemessungsgrundlage Fördersatz maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 1 Jahr am Markt
3.500 Euro 80 % 2.800 Euro
50 % 1.750 Euro
2 Projekte förderbar
Bestandsunternehmen
ab dem zweiten Jahr nach Gründung
3.500 Euro 80 % 2.800 Euro
50 % 1.750 Euro
2 Projekte förderbar
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.500 Euro

50 %

2 Projekte

1.750 Euro

förderbar

siehe www.bafa.de

Sprechen Sie uns an, ob Ihre Maßnahme förderwürdig ist. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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