Bund, Länder und das Arbeitsministerium unterstützen Unternehmer durch eine Anteilsfinanzierung der Unternehmensberatung in Form eines verlorenen Zuschusses.
WICHTIG: Mit der Beratung darf erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden.
| Unternehmensart | Bemessungsgrundlage | Fördersatz | maximaler Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Junge Unternehmen nicht länger als 1 Jahr am Markt | 3.500 Euro | 80 % | 2.800 Euro |
| 50 % | 1.750 Euro | ||
| 2 Projekte | förderbar | ||
| Bestandsunternehmen ab dem zweiten Jahr nach Gründung | 3.500 Euro | 80 % | 2.800 Euro |
| 50 % | 1.750 Euro | ||
| 2 Projekte | förderbar | ||
| Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.500 Euro | 50 % 2 Projekte | 1.750 Euro förderbar |
Sprechen Sie uns an, ob Ihre Maßnahme förderwürdig ist. Wir helfen Ihnen gerne weiter.